„Ehrenamt im Sportverein – Digital Stark“

Mit dem Programm "Ehrenamt im Sportverein – Digital stark" fördern die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung und der LSB Niedersachsen Sportvereine, die ihre Strukturen und Prozesse zukunftsfähig digital weiterentwickeln möchten. Im Fokus stehen nachhaltige Organisationsentwicklung und wirksame digitale Lösungen für Ehrenamt.

HINWEIS: Antragszeitraum 08.05.-05.07.2026

Informationsveranstaltung

Für alle, die ihren Verein digital weiterbringen wollen 

Du möchtest deinen Verein zukunftsfähig aufstellen, digitale Lösungen einführen oder Engagierte entlasten – aber dir fehlt ein klarer Einstieg? 
Dann ist diese Infoveranstaltung genau für dich gemacht. 

Worum geht’s?
In der Veranstaltung bekommst du alles, was du brauchst, um entscheiden zu können: 

  • ob das Förderprogramm zu eurem Verein passt 
  • wie ihr ein digitales Projekt starten könnt 
  • mit welcher Unterstützung ihr rechnen könnt 

Wir beantworten u. a. folgende Fragen: 

  • Was genau wird gefördert? 
  • Wie läuft das Programm ab? 
  • Wie funktioniert die Abrechnung? 
  • Welche Ideen eignen sich für ein Vereinsprojekt? 
  • Wie viel Zeit braucht es – und wer kann unterstützen? 

Außerdem gibt es Raum für all deine Fragen. 

19.05.2026 18-19 Uhr - Zur Anmeldung

09.06.2026 18-19 Uhr - Zur Anmeldung

„Ehrenamt im Sportverein – Digital Stark“

Was bietet das Programm „Digital Stark“?

  • Du willst den Verein entlasten? 
    • Das Programm hilft, digitale Tools einzuführen, die Abläufe einfacher machen – z. B. Kommunikation oder Organisation. 
  • Du willst Engagierte stärken? 
    • Ihr bekommt individuelle Begleitung von erfahrenen Berater*innen und Digitalexpert*innen, die eure Fragen beantworten und euch Schritt für Schritt unterstützen. 
  • Du willst ein konkretes Digitalisierungsprojekt endlich angehen? 
    • Es gibt für euch eine finanzielle Förderung, damit gute Ideen nicht am Budget scheitern. 
  • Du willst nicht alles alleine herausfinden müssen? 
    • Im Programm triffst du auf andere Vereine, die an ähnlichen Themen arbeiten – für Austausch, Inspiration und gegenseitige Unterstützung. 

Was ihr mit dem Programm erreichen könnt?

  • Aufbau digitaler Kompetenzen im Vorstand und im Ehrenamt 
  • Einsatz neuer Technologien im Vereinsalltag 
  • Umsetzung eines eigenen Digitalprojekts – von „erste Idee“ bis „fertig“ 
  • Entwicklung eines klaren Rahmens, wie Digitalisierung im Verein sinnvoll aufgebaut werden kann 

Egal ob ihr klein anfangt oder große Pläne habt: 

Das Programm holt euch dort ab, wo ihr gerade steht – und bringt euch Schritt für Schritt weiter. 

Das Programm umfasst:

  • Bis zu 20 Stunden Beratung 
  • Bis zu 4.000€ für ein Digitalisierungsprojekt fürs Ehrenamt 
  • Ein gemeinsames Netzwerk 

Digitalisierung ist Vereinsentwicklung und kein Einkauf von Software/IT-Equipment. Daher ist das Begleitprogramm ein integraler Bestandteil des Programms. Die Begleitung sollte daher bereits frühzeitig in der Projektplanung berücksichtigt und hierfür entsprechende zeitliche Ressourcen eingeplant werden. 

Das Begleitprogramm umfasst 20 Stunden Beratung und ein gemeinsames Netzwerk und...

  • ... bietet euch Orientierung 
  • ... schafft Struktur 
  • ... entlastet bei Workshops und vermeidet Überforderung 
  • ... stärkt die strategische Herangehensweise 
  • ... schafft einen Rahmen, in dem alle mitarbeiten können 
  • ... bringt Wissen in den Verein 
  • ... behält die wichtigen Aspekte des Prozesses im Blick  
     

Ablauf des Programms:

  • Bewerbungsphase 08.05.-05.07.2026
  • Bewilligung bis zum 12.08.2026 (Der Projektzeitraum beginnt NACH der BEWILLIGUNG und läuft bis zum 14.09.2027. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.)
  • Online-Auftaktveranstaltung und Kennenlernen der Berater*innen 14.09.2026 18-20 Uhr
  • Begleitprogramm und Umsetzungsphase 15.09.2026-14.09.2027
  • Präsens-Abschlusstreffen: Wird noch bekannt gegeben

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Alle Digitalisierungsmaßnahmen, die das Ehrenamt stärken und auf Basis der Richtlinie 2.6.1. Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung möglich sind, sind förderfähig.  

Beispielmaßnahmen: 

  • Cloudbasierte Plattform für die Zusammenarbeit im Ehrenamt 
  • Vereinsmanagementsoftware fürs Ehrenamt 
  • Vereinsapp fürs Ehrenamt 
  • Barrierefreie Vereinswebsite & digitale Anmeldeprozesse fürs Ehrenamt
  • Digitale Tools zur Ehrenamtsbeteiligung 
  • Ehrenamtsplattform / Aufgaben-Finder-App 
  • Digitale Lernplattform für Ehrenamtliche zu Themen wie Fair Play, Respekt, Antidiskriminierung 

Welchen Umfang hat die Förderung?

 Bis zu 4.000€ im Rahmen einer Festbetragsförderung*  

*Die Festbetragsförderung: Die Förderung wird als Festbetragsförderung ausgesprochen. Unterschreitet die Summe der förderfähigen Ausgaben die Förderzusage, so ist höchstens die Summe der förderfähigen Ausgaben anzufordern und auszuzahlen. Förderzusagen von weniger als 250 € werden nicht erteilt. Zuschussauszahlungen von weniger als 100 € je einzelnem Fördervorgang erfolgen nicht. 

  

Beratung im Umfang von maximal 20 Stunden im Verein gefördert und vermittelt durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung und den LSB Niedersachen. 

Was wird gefördert?

Gefördert:

Gefördert:

  • Honorare (Referentinnen, Übungsleiterinnen, Honorarkräfte; Helferinnen (max. 10,- €/h)) 
  • Fahrtkosten (für Referentinnen, Übungsleiterinnen, Helferinnen, Honorarkräfte, Personal; Teilnehmende in begründeten Ausnahmefällen bzw. in Absprache mit dem LSB) 
    • Es gelten die Regelungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) sowie die Verwaltungsvorschriften zur NRKVO als Höchstsätze, soweit nicht nachfolgend abweichende Regelungen getroffen wurden. 
    • Fahrtkostenabrechnungsbogen.pdf
  • Assistenzleistungen, Übersetzungen und Kinderbetreuung 
    • Leistungen für Assistenzbedarfe im Rahmen von Inklusion (z. B. Gebärdensprache- oder Schriftdolmetschendendienste, Mitschreibe- oder Vorlesekräfte) für die aktive und gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderung an der Gremienarbeit innerhalb der ehrenamtlichen Strukturen im Sport sowie z. B. an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Qualifizierungssystem der Sportorganisationen. 
    • Honorarabrechnungsbogen.pdf
  • Öffentlichkeitsarbeit (Fotograf*innen; Erstellung von Roll-Ups, Bannern etc.; Layout und Druck von Flyern, Dokumentationen etc.)  
  • Verpflegung und Getränke (Fremdrechnung; kein Verkauf)  
  • Mietkosten (Equipment und Räumlichkeiten auf Fremdrechnung)   
  • Notwendige Übernachtungen  
  • Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen 
    • Besuch einer Qualifizierung/Teilnahme an einer Qualifizierung 
    • Keine Übungsleiter*innenlizenz-Ausbildung 
  • Zusatzversicherungen und GEMA-Gebühren 
  • Lizenzen/Software und IT-Equipment für engagierte Personen (nur „Innovative Projekte“ und „Digitalisierung“)  
    • Die Hardware/Software darf nicht für (Verwaltungs-)Hauptamt/die Geschäftsstelle eingesetzt werden. 
    • Gefördert werden lediglich Ausgaben, keine Kosten 
    • Die Zweckbindungsfrist für IT-Equipment beträgt 3 Jahre ab Projektbeginn 
    • Bei IT-Equipment ab 800€ netto muss eine Inventarisierung erfolgen. 
  • Weitere Ausgaben ggf. nach Abstimmung 
    • Ausgaben für Dienstleister für die Unterstützung bei der Projektdurchführung 

 

Explizit nicht gefördert:

  • Personalausgaben
  • Büromaterial sowie Einrichtung des Arbeitsplatzes
  • Alkoholische Getränke
  • Pfand
  • Trinkgelder
  • Gutscheine und Geschenke
  • Ausgaben, für die ein Eigenbeleg erstellt wurde
  • Ausgaben, die keinen erkennbaren Maßnahmebezug aufweisen
  • Ausgaben vor Antragstellung und nach Förderzeitraumende

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Nds. sind. 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist ein Antrag im Förderportal auszufüllen und einzureichen. 

  

Anträge können vom 08.05.2026 bis zum 05.07.2026 über das Förderportal online gestellt werden.   

Bewilligungen und Ablehnungen werden bis zum 12.08.2026 über das Förderportal ausgestellt.  

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Die in der Bewilligung genannte Richtlinie ist zu berücksichtigen. Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der antragsstellende Verein die folgenden Dokumente und Bescheinigungen für eine eventuelle Prüfung nach Abschluss des Projekts im Verein vorzuhalten.  

  

Nachweise für Förderungen bis 5.000 € (bzw. für diese Förderung bis 4.000 €) erfolgen vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung. 

  1. Rechnungen und Belege müssen auf die Fördermittel empfangende Organisation ausgestellt sein und von dieser direkt bezahlt werden. Auslagenersatz wird anerkannt, wenn die Fördermittel empfangende Organisation die getätigten Auslagen nachweislich erstattet. 
  2. Bei Beträgen ab 1.000 € muss eine unbare Zahlung (z. B. Überweisung, EC-Karten-Zahlung) erfolgen. 
  3. Bei Landesfachverbänden können Rechnungsstellung auf und Bezahlung durch die Untergliederungen erfolgen. 
  4. Rechnungen und Belege müssen die Anforderungen nach § 14 UStG bzw. bei Kleinbeträgen bis 250 € nach § 33 UStDV erfüllen. 
  5. Eigenbelege werden nicht anerkannt. 

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung

Mit diesem Programm unterstützt und stärkt die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) den organisierten Sport bei seinem Bestreben, für folgende Zielsetzungen wirksam aktiv zu werden: 

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sport 

Im Rahmen des Förderprogramms werden grundsätzlich…

…Vereine bevorzugt, die Projekte mit Fokus auf Strukturen & Prozesse verfolgen 

…Vereine bevorzugt, die Lern- und Entwicklungsbereitschaft zeigen 

…Vereine mit einem qualitativ hochwertigen Antrag bevorzugt, dies umfasst die Vollständigkeit, die verständliche und klare Verknüpfung von Zielen und Maßnahmen und die nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen. 

…Vereine bevorzugt, die keine oder kleinere Fördersummen im Feld Bewegungsförderung oder Digitalisierung abgerufen haben. 

...Vereine bevorzugt, die die Ehrenamtlichen Ressourcen für die Begleitung und ein Projekt einbringen können.  

Folgende Schritte sind notwendig:

  • Antragsformular im Förderportal bis zum 05.07.2026 ausfüllen und absenden.  
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Bewerbungsphase abwarten (08.05.-05.07.2026).
  • Bewilligung abwarten (bis zum 12.08.2026).
  • Online-Auftaktveranstaltung und Kennenlernen der Berater*innen 14.09.2026 18-20 Uhr
  • Begleitprogramm und Umsetzungsphase 15.09.2026-14.09.2027
  • Präsens-Abschlusstreffen: Wird noch bekannt gegeben
  • Die Abrechnung und den Nachweis spätestens innerhalb von acht Wochen nach dem Projektende über das Förderportal einreichen. 
  • Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus. 
  • Zahlungseingang prüfen. 

Das Förderprogramm “Digital stark” ist eine Gemeinschaftsförderung der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung und des LandesSportBund Niedersachsen.
Eine mögliche Bewilligung kann durch eine der beiden Organisationen erfolgen. Die Antragstellung läuft über das Portal des LandesSportBundes Niedersachsen. 

Änderungen vorbehalten.

Kontakt

Sönke Nordmeyer

Referent Digitalisierung Vereinsservice