HINWEIS: Antragszeitraum 08.05.-05.07.2026
Für alle, die ihren Verein digital weiterbringen wollen
Du möchtest deinen Verein zukunftsfähig aufstellen, digitale Lösungen einführen oder Engagierte entlasten – aber dir fehlt ein klarer Einstieg?
Dann ist diese Infoveranstaltung genau für dich gemacht.
Worum geht’s?
In der Veranstaltung bekommst du alles, was du brauchst, um entscheiden zu können:
Wir beantworten u. a. folgende Fragen:
Außerdem gibt es Raum für all deine Fragen.
19.05.2026 18-19 Uhr - Zur Anmeldung
09.06.2026 18-19 Uhr - Zur Anmeldung
Egal ob ihr klein anfangt oder große Pläne habt:
Das Programm holt euch dort ab, wo ihr gerade steht – und bringt euch Schritt für Schritt weiter.
Digitalisierung ist Vereinsentwicklung und kein Einkauf von Software/IT-Equipment. Daher ist das Begleitprogramm ein integraler Bestandteil des Programms. Die Begleitung sollte daher bereits frühzeitig in der Projektplanung berücksichtigt und hierfür entsprechende zeitliche Ressourcen eingeplant werden.
Das Begleitprogramm umfasst 20 Stunden Beratung und ein gemeinsames Netzwerk und...
Ablauf des Programms:
Alle Digitalisierungsmaßnahmen, die das Ehrenamt stärken und auf Basis der Richtlinie 2.6.1. Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung möglich sind, sind förderfähig.
Beispielmaßnahmen:
Bis zu 4.000€ im Rahmen einer Festbetragsförderung*
*Die Festbetragsförderung: Die Förderung wird als Festbetragsförderung ausgesprochen. Unterschreitet die Summe der förderfähigen Ausgaben die Förderzusage, so ist höchstens die Summe der förderfähigen Ausgaben anzufordern und auszuzahlen. Förderzusagen von weniger als 250 € werden nicht erteilt. Zuschussauszahlungen von weniger als 100 € je einzelnem Fördervorgang erfolgen nicht.
Beratung im Umfang von maximal 20 Stunden im Verein gefördert und vermittelt durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung und den LSB Niedersachen.
Gefördert:
Explizit nicht gefördert:
Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Nds. sind.
Es ist ein Antrag im Förderportal auszufüllen und einzureichen.
Anträge können vom 08.05.2026 bis zum 05.07.2026 über das Förderportal online gestellt werden.
Bewilligungen und Ablehnungen werden bis zum 12.08.2026 über das Förderportal ausgestellt.
Die in der Bewilligung genannte Richtlinie ist zu berücksichtigen. Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der antragsstellende Verein die folgenden Dokumente und Bescheinigungen für eine eventuelle Prüfung nach Abschluss des Projekts im Verein vorzuhalten.
Nachweise für Förderungen bis 5.000 € (bzw. für diese Förderung bis 4.000 €) erfolgen vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung.
Da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Mit diesem Programm unterstützt und stärkt die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) den organisierten Sport bei seinem Bestreben, für folgende Zielsetzungen wirksam aktiv zu werden:
…Vereine bevorzugt, die Projekte mit Fokus auf Strukturen & Prozesse verfolgen
…Vereine bevorzugt, die Lern- und Entwicklungsbereitschaft zeigen
…Vereine mit einem qualitativ hochwertigen Antrag bevorzugt, dies umfasst die Vollständigkeit, die verständliche und klare Verknüpfung von Zielen und Maßnahmen und die nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen.
…Vereine bevorzugt, die keine oder kleinere Fördersummen im Feld Bewegungsförderung oder Digitalisierung abgerufen haben.
...Vereine bevorzugt, die die Ehrenamtlichen Ressourcen für die Begleitung und ein Projekt einbringen können.
Das Förderprogramm “Digital stark” ist eine Gemeinschaftsförderung der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung und des LandesSportBund Niedersachsen.
Eine mögliche Bewilligung kann durch eine der beiden Organisationen erfolgen. Die Antragstellung läuft über das Portal des LandesSportBundes Niedersachsen.
Änderungen vorbehalten.