Vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung "Einzelaktionen".

Die Beantragung der Förderungen ist ab sofort über das LSB-Portal möglich.

Einzelaktionen zur Sport- und Vereinsentwicklung

Mit der Förderung „Einzelaktionen“ werden Maßnahmen gefördert, die Impulse für Sport- und Vereinsentwicklung setzen, ehrenamtliches Engagement stärken, neue Dialog-/Zielgruppen erreichen, sowie die Vielfalt und Offenheit des organisierten Sports sichtbar und erlebbar machen.

Einzelaktionen können unterschiedlichste Aktivitäten sein, die zur Erreichung mindestens einer der Zielsetzungen der Richtlinie beitragen.

Beispielsweise zählen dazu:  

  • Offene Sporttage 
  • Aktionstage
  • Workshops 
  • Sportkleidung für Geflüchtete 
  • Schwimmkurse für Kinder aus armutsgefährdeten Familien 
  • Aktionen gegen Rassismus 

Unter den unten aufgeführten Zielsetzungen finden Sie weitere Informationen sowie Beispiele für Einzelaktionen. 

Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie zur Sport- und Vereinsentwicklung“ mit bis zu 1.000,-€ gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie.

Antragsberechtigt: Vereine, Sportbünde, Landesfachverbände

Für die unterschiedlichen Zielsetzungen finden Sie die Ansprechpersonen unter der jeweiligen Zielsetzung.

Zielsetzung: Selbstbestimmte Teilhabe und Partizipation aller Menschen an Sportangeboten und in Sportstrukturen

Fokus: Barrieren abbauen, Zugang ermöglichen, Assistenzbedarfe/Unterstützung

Führt die Einzelaktion dazu, dass Barrieren abgebaut werden, damit Menschen an Sportangeboten teilnehmen können? Schafft die Einzelaktion konkrete Unterstützungsstrukturen damit Menschen selbstbestimmt mitmachen können?

Hier ein paar Beispiele:

  • Sportkleidung für Geflüchtete
  • Inklusive oder interkulturelle Sportveranstaltungen
  • Aktionstag „Sport verbindet“ zur Ansprache neuer Dialoggruppen (z. B. Menschen mit Migrationsgeschichte)
  • Gebärdensprachdolmetschende
  • Schulungen zu diversitätssensibler Vereinsarbeit
  • Schnupperangebote mit individueller Begleitung (z. B. Pat*innen-System)
  • Anpassung von Trainingsmaterial (z. B. akustische Signale, taktile Markierungen)

Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

    Inklusion                         Integration                         Geschlechtergleichstellung                             Armut                         
 Anke Günster                  Jennifer Hinzer                                 Anna Bartel                                  Sonny Weishaupt
& Luisa Haller              & Sonny Weishaupt

Zielsetzung: Erhöhung der Diversität im Sport hinsichtlich der Angebote, der Strukturen und der im Sport aktiven und engagierten Menschen

Fokus: bisher im organisierten Sport nicht erreichte Zielgruppen gewinnen, Öffnung der Strukturen und Angebote

Wird bei der Einzelaktion gezielt eine unterrepräsentierte Zielgruppen angesprochen? Werden durch die Einzelaktion Strukturen oder Angebote vielfältiger und inklusiver?

Hier ein paar Beispiele:

  • Vielfalts-Sportfest
  • Gewinnung von Trainer*innen oder Übungsleitungen mit Migrationsgeschichte
  • Integratives Basketballturnier mit gezielter Ansprache von unterrepräsentierten Zielgruppen
  • Schwimmkurse für Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen
  • Gemeinsame Sportaktionen in Kooperation mit bspw. Einrichtungen der Behindertenhilfe

Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

    Inklusion                         Integration                         Geschlechtergleichstellung                             Armut                         
 Anke Günster                  Jennifer Hinzer                                 Anna Bartel                                  Sonny Weishaupt
& Luisa Haller              & Sonny Weishaupt

Zielsetzung: Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sport

Fokus: Ehrenamt binden, gewinnen, verbessern, strukturieren

Zielt die Einzelaktion darauf ab freiwillig Engagierte zu binden, zu gewinnen oder zu qualifizieren? Werden mit der Maßnahme die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Verein verbessert oder weiterentwickelt?

Hier ein paar Beispiele:

  • Kosten für einen Workshop, um die Arbeit im Freiwilligenmanagement zu evaluieren und zu verbessern
  • Einführung einer digitalen Talentkarte im Verein
  • Imagefilme, um Menschen für ein Engagement in eurem Verein anzusprechen
  • Social-Media-Kampagne zur Bewerbung des Engagements im Verein
  • Engagementtag im Verein, um die Engagementangebote im Verein vorzustellen (es muss eine klare Abgrenzung zu einer Anerkennungsveranstaltung für Engagierte geben – diese werden über die Dankeschönveranstaltungen gefördert!)
  • Erarbeitung von Kleinprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Engagierten im Verein (bspw. Aufgabenbeschreibungen entwerfen, Informationsmappen erstellen, Bedarfs- und Ressourcenanalyse durchführen) – auch eine externe Vergabe nach unseren Höchststundensätzen (60€ Brutto/Stunde) wäre hier möglich)
  • Konzeptentwicklung, bspw. zu den Themen Ausbildung, Anerkennung oder Mentoring

Für Sportbünde: Die Antragstellung von „Neu im Vorstand“ und „Fokus Ehrenamt“ läuft nun über dieses Programm.


Ansprechperson Team Vereinsentwicklung:
Dwain Schwarzer
Tel. 0511 1268-219

Zielsetzung: Ausweitung von gesundheitsorientierten Angeboten

Fokus: Bewegungs- und Gesundheitsförderung, aktives Sporttreiben

Stehen das aktive gemeinsame Sporttreiben und die Bewegungsförderung im Mittelpunkt? Werden neue gesundheitsorientierte Sport- oder Bewegungsangebote initiiert?

Hier ein paar Beispiele:

  • Offene Sporttage zum Kennenlernen des Vereins
  • Aktionstage zum Testen von neuen Sportangeboten und Trends
  • Generationsübergreifende Sportaktionstage
  • Themenspezifische Aktionstage
  • Gesundheitstage 3.000 Schritte, AGIL-Sporttag, Natürlich gesund bleiben
  • Trendsporttage

Ansprechpersonen Team Sportentwicklung:
Sebastian Streu
Tel. 0511 1268-245

Luise Winkler
Tel. 0511 1268-212

Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge können über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/

Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.

Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Welche Informationen werden benötigt?

  • gültiger Freistellungsbescheid (ist im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Bankverbindung des Vereins (ist im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Kontaktdaten der antragstellenden Person (sind im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Optional: zusätzliche Ansprechperson für die Maßnahme (Name, Telefonnummer, Mailadresse)

Folgende Fragen müssen für die Beantwortung von Fördermitteln beantwortet werden:

  • Auswahl der Zielsetzung
  • Titel der Maßnahme
  • Maßnahmezeitraum (Maßnahmebeginn und Maßnahmeende)
    • Das Maßnahmeende ist der letzte Tag an dem die Einzelaktion durchgeführt wird.
  • Welcher Personenkreis steht besonders im Fokus der Einzelaktion?
  • Ziele der Maßnahme (Was möchten Sie mit Ihrer Aktion bewirken - und was soll sich konkret verändern?)
  • Inhalt/Ablauf der Maßnahme (Beschreibung der Maßnahme, konkreten Aktivitäten zur Zielerreichung, Beschreibung Ablauf - der Bedarf für die Maßnahme soll dargestellt werden.)
  • Fördersumme
  • Anderweitige Maßnahmeförderung

Wie läuft die Förderung ab?

Mit einer Idee für eine Einzelaktion kann ein Förderantrag gestellt werden. Im Folgenden sind die Schritte der Beantragung bis Abrechnung kurz dargestellt:

  1. Antragstellung über das LSB-Portal im Förderportal über das Förderprogramm "Einzelaktionen der Sport- und Vereinsentwicklung"
  2. Förderentscheidung abwarten
    • Unmittelbar nach Antragstellung kann die antragstellende Organisation auf eigenes finanzielles Risiko förderunschädlich mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs beim LSB Niedersachsen maßgeblich.
  3. Vorbereitungen finalisieren
  4. Umsetzung der Einzelaktion
  5. Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung über das LSB-Portal spätestens acht Wochen nach Maßnahmeende über "Nachweise hochladen"
    • Sämtliche Belege im Zusammenhang mit der Maßnahme verbleiben bei der antragstellenden Organisation und müssen im Falle einer Prüfung vorgelegt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung sowie die Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen.

Die Nachweisführung erfolgt vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung nach Umsetzung der Einzelaktion, spätestens jedoch 8 Wochen nach Maßnahmeende. Dabei muss die antragstellende Organisation die Ausgaben im Zusammenhang mit der bewilligten Maßnahme bestätigen. 

Die zugehörigen Rechnungsbelege müssen für Prüfzwecke im Original für 10 Jahre aufbewahrt werden.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Die geltenden Publizitätsgrundsätze sind bei allen geförderten Maßnahmen einzuhalten.

Bei Maßnahmen, die aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, muss generell in Handzetteln, Plakaten, Broschüren, Zeitschriften und Internetveröffentlichungen auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden mit der Wort-Bild-Marke: „gefördert durch + Landeswappen/Landeslogo“

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