Mit der Förderung „Einzelaktionen“ werden Maßnahmen gefördert, die Impulse für Sport- und Vereinsentwicklung setzen, ehrenamtliches Engagement stärken, neue Dialog-/Zielgruppen erreichen, sowie die Vielfalt und Offenheit des organisierten Sports sichtbar und erlebbar machen.
Einzelaktionen können unterschiedlichste Aktivitäten sein, die zur Erreichung mindestens eines der Zielsetzungen der Richtlinie beitragen.
Beispielsweise zählen dazu:
Unter den unten aufgeführten Zielsetzungen finden Sie weitere Informationen sowie Beispiele für Einzelaktionen.
Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie zur Sport- und Vereinsentwicklung“ mit bis zu 1.000,-€ gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie.
Antragsberechtigt: Vereine, Sportbünde, Landesfachverbände
Fokus: Barrieren abbauen, Zugang ermöglichen, Assistenzbedarfe/Unterstützung
Führt die Einzelaktion dazu, dass Barrieren abgebaut werden, damit Menschen an Sportangeboten teilnehmen können? Schafft die Einzelaktion konkrete Unterstützungsstrukturen damit Menschen selbstbestimmt mitmachen können?
Hier ein paar Beispiele:
Fokus: bisher im organisierten Sport nicht erreichte Zielgruppen gewinnen, Öffnung der Strukturen und Angebote
Wird bei der Einzelaktion gezielt eine unterrepräsentierte Zielgruppen angesprochen? Werden durch die Einzelaktion Strukturen oder Angebote vielfältiger und inklusiver?
Hier ein paar Beispiele:
Fokus: Ehrenamt binden, gewinnen, verbessern, strukturieren
Zielt die Einzelaktion darauf ab freiwillig Engagierte zu binden, zu gewinnen oder zu qualifizieren? Werden mit der Maßnahme die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Verein verbessert oder weiterentwickelt?
Hier ein paar Beispiele:
Für Sportbünde: Die Antragstellung von „Neu im Vorstand“ und „Fokus Ehrenamt“ läuft nun über dieses Programm.
Fokus: Bewegungs- und Gesundheitsförderung, aktives Sporttreiben
Stehen das aktive gemeinsame Sporttreiben und die Bewegungsförderung im Mittelpunkt? Werden neue gesundheitsorientierte Sport- oder Bewegungsangebote initiiert?
Hier ein paar Beispiele: