Mit der Förderung „Einzelaktionen“ werden Maßnahmen gefördert, die Impulse für Sport- und Vereinsentwicklung setzen, ehrenamtliches Engagement stärken, neue Dialog-/Zielgruppen erreichen, sowie die Vielfalt und Offenheit des organisierten Sports sichtbar und erlebbar machen.
Einzelaktionen können unterschiedlichste Aktivitäten sein, die zur Erreichung mindestens einer der Zielsetzungen der Richtlinie beitragen.
Beispielsweise zählen dazu:
Unter den unten aufgeführten Zielsetzungen finden Sie weitere Informationen sowie Beispiele für Einzelaktionen.
Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie zur Sport- und Vereinsentwicklung“ mit bis zu 1.000,-€ gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie.
Antragsberechtigt: Vereine, Sportbünde, Landesfachverbände
Für die unterschiedlichen Zielsetzungen finden Sie die Ansprechpersonen unter der jeweiligen Zielsetzung.
Fokus: Barrieren abbauen, Zugang ermöglichen, Assistenzbedarfe/Unterstützung
Führt die Einzelaktion dazu, dass Barrieren abgebaut werden, damit Menschen an Sportangeboten teilnehmen können? Schafft die Einzelaktion konkrete Unterstützungsstrukturen damit Menschen selbstbestimmt mitmachen können?
Hier ein paar Beispiele:
Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:
Inklusion Integration Geschlechtergleichstellung Armut
Anke Günster Jennifer Hinzer Anna Bartel Sonny Weishaupt
& Luisa Haller & Sonny Weishaupt
Fokus: bisher im organisierten Sport nicht erreichte Zielgruppen gewinnen, Öffnung der Strukturen und Angebote
Wird bei der Einzelaktion gezielt eine unterrepräsentierte Zielgruppen angesprochen? Werden durch die Einzelaktion Strukturen oder Angebote vielfältiger und inklusiver?
Hier ein paar Beispiele:
Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:
Inklusion Integration Geschlechtergleichstellung Armut
Anke Günster Jennifer Hinzer Anna Bartel Sonny Weishaupt
& Luisa Haller & Sonny Weishaupt
Fokus: Ehrenamt binden, gewinnen, verbessern, strukturieren
Zielt die Einzelaktion darauf ab freiwillig Engagierte zu binden, zu gewinnen oder zu qualifizieren? Werden mit der Maßnahme die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Verein verbessert oder weiterentwickelt?
Hier ein paar Beispiele:
Für Sportbünde: Die Antragstellung von „Neu im Vorstand“ und „Fokus Ehrenamt“ läuft nun über dieses Programm.
Ansprechperson Team Vereinsentwicklung:
Dwain Schwarzer
Tel. 0511 1268-219
Fokus: Bewegungs- und Gesundheitsförderung, aktives Sporttreiben
Stehen das aktive gemeinsame Sporttreiben und die Bewegungsförderung im Mittelpunkt? Werden neue gesundheitsorientierte Sport- oder Bewegungsangebote initiiert?
Hier ein paar Beispiele:
Ansprechpersonen Team Sportentwicklung:
Sebastian Streu
Tel. 0511 1268-245
Luise Winkler
Tel. 0511 1268-212
Förderanträge können über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/
Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.
Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.
Folgende Fragen müssen für die Beantwortung von Fördermitteln beantwortet werden:
Mit einer Idee für eine Einzelaktion kann ein Förderantrag gestellt werden. Im Folgenden sind die Schritte der Beantragung bis Abrechnung kurz dargestellt:
Grundsätzlich gelten die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung sowie die Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen.
Die Nachweisführung erfolgt vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung nach Umsetzung der Einzelaktion, spätestens jedoch 8 Wochen nach Maßnahmeende. Dabei muss die antragstellende Organisation die Ausgaben im Zusammenhang mit der bewilligten Maßnahme bestätigen.
Die zugehörigen Rechnungsbelege müssen für Prüfzwecke im Original für 10 Jahre aufbewahrt werden.
Die geltenden Publizitätsgrundsätze sind bei allen geförderten Maßnahmen einzuhalten.
Bei Maßnahmen, die aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, muss generell in Handzetteln, Plakaten, Broschüren, Zeitschriften und Internetveröffentlichungen auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden mit der Wort-Bild-Marke: „gefördert durch + Landeswappen/Landeslogo“