Mit der Förderung „Einzelaktionen“ werden Maßnahmen gefördert, die Impulse für Sport- und Vereinsentwicklung setzen, ehrenamtliches Engagement stärken, neue Dialog-/Zielgruppen erreichen, sowie die Vielfalt und Offenheit des organisierten Sports sichtbar und erlebbar machen.
Einzelaktionen können unterschiedlichste Aktivitäten sein, die zur Erreichung mindestens eines der Richtlinienziele beitragen.
Beispielsweise zählen dazu:
Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie zur Sport- und Vereinsentwicklung“ mit bis zu 1.000,-€ gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie.
Antragsberechtigt: Vereine, Sportbünde, Landesfachverbände