Antragstellende können bis zu 500 Euro per Antrag erhalten, pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d. h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben.
Hinweis: Falls die Mittel ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden! Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.