Förderung neuer Sportmöglichkeiten vor Ort mit bis zu 3.000€

Mit der Förderung “Sportmöglichkeiten vor Ort” werden Sportvereine dabei unterstützt neue, wohnortnahe und gesundheitsorientierte (Outdoor)Sportangebote zu schaffen.

HINWEIS: Antragszeitraum 02.11.-07.12.2026

Informationsveranstaltung zum Förderprogramm "Neue Sportmöglichkeiten vor Ort"

Informieren Sie sich zum Förderprogramm "Neue Sportmöglichkeiten vor Ort"

  • Was wird gefördert?
  • Umfang, Ablauf, Abrechnung etc.
  • Fragerunde

Zur Anmeldung für den 26.Oktober 2026 18:00-18:45 Uhr

Neue Sportmöglichkeiten schaffen zur Ausweitung von Bewegungsangeboten

Mit dem Förderprogramm „Neue Sportmöglichkeiten vor Ort“ werden Sportvereine dabei unterstützt neue, wohnortnahe und gesundheitsorientierte (Outdoor)Sportangebote zu schaffen.

Wünschenswert sind Sportangebote für Zielgruppen, die bisher kein Angebot im Verein nutzen können.

Mithilfe geeigneter Sportgeräte oder Sportanlagen sollen offene Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten entstehen, die Menschen zu regelmäßiger Bewegung und sozialem Miteinander einladen. Eine anschließende Verstetigung ist anzustreben.

Gefördert wird die Anschaffung von Großsportgeräten sowie die Installation von Sportanlagen, die zur Entwicklung und Einführung neuer Sportangebote beitragen.

Pro antragstellende Organisation kann nur ein Förderantrag gestellt werden.

Die Förderung erfolgt über die "Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung“ mit bis zu 3.000,- € als Kleinprojekt (Punkt 3.2 der Richtlinie). Die Kleinprojekte müssen immer das Ziel “Ausweitung gesundheitsorientierter Angebote” verfolgen.

Antragszeitraum: 02.11.2026 – 07.12.2026

Antragsberechtigt: Vereine

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular im Förderportal bis zum 07.12.2026 ausfüllen und absenden.  
  2. Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Bewerbungsphase abwarten (02.11.-07.12.2026).
  4. Bewilligung abwarten (bis zum 18.12.2026). 
  5. Geplante Maßnahmen gemäß Antrag innerhalb des Förderzeitraumes (Von der Antragsstellung bis spätestens 30.06.2028) umsetzen. 
  6. Die Abrechnung und den Nachweis spätestens innerhalb von acht Wochen nach dem Projektende über das Förderportal einreichen. 
  7. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus. 
  8. Zahlungseingang prüfen. 

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Neues regelmäßiges Sportangebot, das mithilfe von neuen Sportgeräten oder neuen Sportanlagen langfristig im Verein etabliert werden soll.

Was wird gefördert?

  • Notwendige Sportmaterialien, Sportgeräte und Sportanlagen (Bitte im Antragsverfahren angeben)
  • Honorare (Referentinnen, Übungsleiterinnen, Honorarkräfte; Helferinnen (max. 10,- €/h)) 
  • Bis zu 45€ pro LE (1 LE = 45 Minuten) 
  • Honorarabrechnungsbogen.pdf
  • Fahrtkosten (für Referentinnen, Übungsleiterinnen, Helferinnen, Honorarkräfte, Personal; Teilnehmende in begründeten Ausnahmefällen) 
  • Es gelten die Regelungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) sowie die Verwaltungsvorschriften zur NRKVO als Höchstsätze, soweit nicht nachfolgend abweichende Regelungen getroffen wurden. 
  • Fahrtkostenabrechnungsbogen.pdf
  • Assistenzleistungen, Übersetzungen und Kinderbetreuung 
  • Leistungen für Assistenzbedarfe im Rahmen von Inklusion (z. B. Gebärdensprache- oder Schriftdolmetschendendienste, Mitschreibe- oder Vorlesekräfte) für die aktive und gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderung an der Gremienarbeit innerhalb der ehrenamtlichen Strukturen im Sport sowie z. B. an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Qualifizierungssystem der Sportorganisationen. 
  • Honorarabrechnungsbogen.pdf
  • Öffentlichkeitsarbeit (Fotograf*innen; Erstellung von Roll-Ups, Bannern etc.; Layout und Druck von Flyern, Dokumentationen etc.)
  • Mietkosten (Equipment und Räumlichkeiten auf Fremdrechnung)  
  • Zusatzversicherungen und GEMA-Gebühren 
  • Weitere Ausgaben ggf. nach Abstimmung 

Explizit nicht gefördert:

  • Personalausgaben
  • Büromaterial sowie Einrichtung des Arbeitsplatzes
  • Alkoholische Getränke
  • Pfand
  • Trinkgelder
  • Gutscheine und Geschenke
  • Ausgaben, für die ein Eigenbeleg erstellt wurde
  • Ausgaben, die keinen erkennbaren Maßnahmebezug aufweisen
  • Ausgaben vor Antragstellung und nach Förderzeitraumende

Welchen Umfang hat die Förderung?

Bis zu 3.000€ im Rahmen einer Festbetragsförderung* 

*Die Festbetragsförderung: Die Förderung wird als Festbetragsförderung ausgesprochen. Unterschreitet die Summe der förderfähigen Ausgaben die Förderzusage, so ist höchstens die Summe der förderfähigen Ausgaben anzufordern und auszuzahlen. Förderzusagen von weniger als 250 € werden nicht erteilt. Zuschussauszahlungen von weniger als 100 € je einzelnem Fördervorgang erfolgen nicht (Allgemeine Abrechnungsbestimmungen).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliche Mitglieder im LSB sind.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Förderantrag muss über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/

Anträge können vom 02.11.2026 – 07.12.2026 gestellt werden. 

Die Funktion "Organisations-Admin" ist für die Antragstellung erforderlich.

Welche Angaben muss ich im Förderantrag machen?

  • Titel des Kleinprojekts
  • Beschreibung des Kleinprojekts (Anschaffung, Nutzung im Verein, Zeitplan)
  • Ziele des Kleinprojekts
  • Personenkreis, der im Fokus steht
  • Wirkung durch das Kleinprojekt
  • Benötigte Fördersumme

Wie läuft die Förderung ab?

Anträge können vom 02.11.2026 bis zum 07.12.2026 über das Förderportal (https://lsbni.it4sport.de/) gestellt werden. Bewilligungen und Ablehnungen werden spätestens bis zum 18.12.2026 über das Förderportal ausgestellt. Der Projektzeitraum beginnt mit der Antragsstellung und läuft bis zum 30.06.2028. 

Unmittelbar nach Antragstellung kann die antragstellende Organisation auf eigenes finanzielles Risiko förderunschädlich mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs beim LSB Niedersachsen maßgeblich. Ein Anspruch auf Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden. 

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Die in der Bewilligung genannte Richtlinie ist zu berücksichtigen. Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der antragsstellende Verein die Dokumente und Belege für eine eventuelle Prüfung nach Abschluss des Projekts im Verein vorzuhalten.

Nachweise für Förderungen bis 5.000 € erfolgen vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung.

  1. Rechnungen und Belege müssen auf die Fördermittel empfangende Organisation ausgestellt sein und von dieser direkt bezahlt werden. Auslagenersatz wird anerkannt, wenn die Fördermittel empfangende Organisation die getätigten Auslagen nachweislich erstattet.
  2. Bei Beträgen ab 1.000 € muss eine unbare Zahlung (z. B. Überweisung, EC-Karten-Zahlung) erfolgen.
  3. Rechnungen und Belege müssen die Anforderungen nach § 14 UStG bzw. bei Kleinbeträgen bis 250 € nach § 33 UStDV erfüllen.
  4. Eigenbelege werden nicht anerkannt.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung (2.6.1.).

Mit dieser Richtlinie unterstützt und stärkt der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) den organisierten Sport bei seinem Bestreben, in verschiedenen Zielsetzungen wirksam aktiv zu werden.

Das Förderprogramm "Neue Sportmöglichkeiten vor Ort" strebt die Ausweitung von gesundheitsorientierten Angeboten an.

Im Rahmen des Förderprogramms werden grundsätzlich…

…Vereine bevorzugt, die die Förderung von Sportgeräten bzw. Sportanlagen nachvollziehbar in ein Gesamtprojekt (Etablierung Sportangebot) einbetten.

…Vereine mit einem qualitativ hochwertigen Antrag bevorzugt, dies umfasst die Vollständigkeit, die Ansprache der Zielgruppe, die verständliche und klare Verknüpfung von Zielen und Maßnahmen und die nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen.

…Vereine bevorzugt, die keine oder kleinere Fördersummen im Förderprogramm "Sportangebote der Sport- und Vereinsentwicklung 2026" sowie "Sachleistungen zum Aufbau bzw. zur Etablierung von Outdoor-/Trendsportangeboten" 2022 abgerufen haben.

…Vereine bevorzugt, die über die Ansprache bestehender Mitglieder hinausgehen und klar neue, bisher nicht oder kaum erreichte Zielgruppen in den Sportverein einbinden.

...Vereine bevorzugt, die neue Sport- bzw. Angebotsformen entwickeln und zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Vereins beitragen.

Im Folgenden werden mögliche Maßnahmen aufgezeigt, die als Anregungen dienen können. Es handelt sich um Beispiele.

   
Outdoorfitnessgeräte für Gesundheitssportangebote Trimm-dich-Pfad für Bewegungsspaziergang
Bouleplatz für neues Boulesportangebot Sportboxen für Outdoorfitnessangebote
DiscGolf-Anlagen für neues Sportangebot 3x3 Felder/Basketballkörbe für neues Basketballangebot
Beachfeld für Beachsportangebote Boulderwand für Kletterangebote

Beispiel 1: Sportmöglichkeit für Ältere

Titel des Kleinprojekts: Parcours für die Alltagsfitness 

Beschreibung des Kleinprojekts: 
Wir schaffen einen Trimm-Dich- bzw. Bewegungsparcours mit verschiedenen Outdoor-Sportgeräten. Die Geräte sollen gezielt Übungen für Kraft, Beweglichkeit, Gleichgewicht und Koordination ermöglichen und damit Fähigkeiten fördern, die für die selbstständige Bewältigung des Alltags wichtig sind. Gleichzeitig soll ein niedrigschwelliger Bewegungs- und Begegnungsort geschaffen werden, der auch Menschen anspricht, die bisher kein passendes Sportangebot im Verein finden bzw. nutzen. 
Begleitend zur Anschaffung der Geräte soll ein neues gesundheitsorientiertes Sportangebot für ältere Menschen aufgebaut werden. In regelmäßigen angeleiteten Trainingseinheiten lernen die Teilnehmenden die Geräte kennen und führen Übungen zur Verbesserung ihrer Alltagsfitness durch. Ergänzend sollen offene Bewegungszeiten ermöglicht werden, in denen der Parcours selbstständig oder gemeinsam genutzt werden kann. Das angeleitete Angebot soll dauerhaft in das Vereinsprogramm aufgenommen werden. 
Zu Beginn des Projekts werden die geeigneten Geräte ausgewählt und die Fläche für den Bewegungsparcours vorbereitet (Anfang 2027). Anschließend erfolgen die Anschaffung und Installation der Geräte (Frühjahr 2027). Parallel wird das Angebot vor Ort beworben. Nach Fertigstellung des Parcours startet zunächst eine Einführungs- bzw. Schnupperphase. Im Anschluss soll das regelmäßige Sportangebot dauerhaft fortgeführt werden (ab Sommer 2027). 

Ziele des Kleinprojekts:

  • Neue Sport- und Bewegungsmöglichkeiten schaffen 
  • Neues regelmäßiges Sportangebot etablieren 
  • Neue Zielgruppen erreichen 

Personenkreis, der im Fokus steht: 
Ältere Menschen, insbesondere Personen ab ca. 60 Jahren, die ihre Alltagsfitness erhalten oder verbessern und sich gemeinsam mit anderen regelmäßig bewegen möchten. Das Angebot kann sich insbesondere auch an Menschen richten, die bislang nicht sportlich aktiv oder noch kein Mitglied im Sportverein sind. 

Beispielhafte förderfähige Ausgaben: 
Anschaffung und Installation geeigneter Outdoor-Großsportgeräte für einen Bewegungs- bzw. Trimm-Dich-Parcours, beispielsweise Geräte für Gleichgewicht, Mobilisation, Kraft und Koordination. 

Beispiel 2: Sportmöglichkeit für Erwachsene

Titel des Kleinprojekts: Calisthenics für Erwachsene 

Beschreibung des Kleinprojekts: 
Wir errichten eine Outdoor-Calisthenics-Anlage und entwickelt dazu ein neues niedrigschwelliges Trainingsangebot für Erwachsene. Die Anlage soll verschiedene Trainingsmöglichkeiten mit dem eigenen Körpergewicht bieten und sowohl für Einsteiger*innen als auch für sportlich erfahrene Personen nutzbar sein. Mit der Anlage möchte der Verein eine moderne Sportmöglichkeit schaffen, die individuelles Training und gemeinschaftliche Bewegung miteinander verbindet. 

Mit der neuen Anlage soll ein regelmäßiges Calisthenics- und funktionelles Outdoor-Training für Erwachsene aufgebaut werden. In angeleiteten Einheiten lernen die Teilnehmenden grundlegende Übungen, verschiedene Bewegungsabläufe sowie die sichere Nutzung der Anlage kennen. Die Übungen können an unterschiedliche Fitnessniveaus angepasst werden. Ergänzend können offene Trainingszeiten, Einsteigerkurse oder gemeinsame Outdoor-Workouts angeboten werden. Das Angebot soll anschließend dauerhaft Teil des Vereinsprogramms werden. 
In einer ersten Phase werden die Anlage geplant, geeignete Geräte ausgewählt und die notwendigen Voraussetzungen am Standort geschaffen (Anfang 2027). Nach der Installation werden Übungsleitende in die Nutzung der Anlage eingebunden und das neue Angebot beworben (Frühjahr 2027). Anschließend startet eine Schnupper- und Einführungsphase mit ersten angeleiteten Trainings. Auf Grundlage der Erfahrungen wird das Angebot weiterentwickelt und anschließend regelmäßig durchgeführt (ab Sommer 2027) 

Ziele des Kleinprojekts: 

  • Neue Sport- und Bewegungsmöglichkeiten schaffen 
  • Neues regelmäßiges Sportangebot etablieren 
  • Neue Mitglieder gewinnen 

Personenkreis, der im Fokus steht: 
Erwachsene unterschiedlicher Alters- und Fitnessstufen, insbesondere Menschen, die sich für funktionelles Training, Fitness und individuelles Outdoor-Training interessieren und bislang kein passendes Angebot im Sportverein gefunden haben. 

Beispielhafte förderfähige Ausgaben: 
Anschaffung und Installation einer Calisthenics-Anlage mit fest installierten Großsportgeräten, beispielsweise Klimmzugstangen, Parallelbarren, Hangelleitern und weiteren Elementen für funktionelles Ganzkörpertraining. Denkbar ist auch die Ergänzung um geeignete Boulder- oder Kletterelemente, sofern diese Bestandteil des neuen Sportangebots sind.  

Beispiel 3: Sportmöglichkeit für Kinder und Jugendliche

Titel des Kleinprojekts: Ninja Kids – klettern, hangeln, balancieren 

Beschreibung des Kleinprojekts: 
Wir wollen ein Ninja-Parcours Sportangebot bei uns im Verein für Kinder und Jugendliche etablieren. Der Parcours besteht aus verschiedenen Kletter-, Hangel-, Sprung- und Balancierelementen und entwickelt dazu ein neues Sportangebot für Kinder und Jugendliche. Dadurch soll eine attraktive und vielseitige Bewegungsmöglichkeit geschaffen werden, die Kinder und Jugendliche spielerisch zu mehr Bewegung motiviert. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sollen ermöglichen, dass die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten eigene Herausforderungen bewältigen können. 

In regelmäßigen Trainingseinheiten können die Teilnehmenden die einzelnen Hindernisse kennenlernen, Bewegungsaufgaben lösen und sich schrittweise an neue Herausforderungen herantasten. Neben klassischen Trainingsstunden sind auch offene Bewegungszeiten, kleine Challenges oder generationenübergreifende Aktionstage denkbar. 
Zu Beginn werden die konkreten Elemente des Parcours ausgewählt und angeschafft (Anfang 2027). Anschließend erfolgt eine Auftaktveranstaltung bzw. Schnupperphase für Kinder und Jugendliche. Danach startet das regelmäßige Trainingsangebot, das nach den ersten Erfahrungen weiterentwickelt und langfristig fortgeführt wird (ab Frühjahr 2027). 

Ziele des Kleinprojekts:

  • Neue Sport- und Bewegungsmöglichkeiten schaffen 
  • Neue Mitglieder gewinnen 
  • Bestehende Mitglieder langfristig an den Verein binden 

Personenkreis, der im Fokus steht: 
Kinder und Jugendliche, insbesondere junge Menschen, die Freude an abwechslungsreichen Bewegungsformen, Klettern, Hangeln und individuellen Herausforderungen haben und bislang kein für sie passendes Vereinsangebot nutzen. 

Beispiele förderfähige Ausgaben: 
Anschaffung von Sportgeräten für einen Ninja-Parcours mit verschiedenen Kletter-, Hangel-, Balancier- und weiteren Bewegungselementen; Honorar für Übungsleitungen. 

Änderungen vorbehalten.