Vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung "Sportangebote".

Die Beantragung der Förderungen ist ab sofort über das LSB-Portal möglich.

Sportangebote zur Sport- und Vereinsentwicklung

Mit der Förderung „Sportangebote“ werden Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände bei der Einführung neuer regelmäßig stattfindender Sportangebote unterstützt. Eine anschließende Verstetigung ist anzustreben.

Gefördert wird die Entwicklung und Einführung neuer Sportangebote, die sowohl Vereinsmitglieder als auch sport- und vereinsferne Personen ansprechen - darunter ältere Menschen, Kinder und Jugendliche mit wenig Bewegungserfahrung, Familien sowie benachteiligte oder unterrepräsentierte Gruppen.

Insbesondere gefördert werden Sportangebote, die sich an den lokalen Bedürfnissen orientieren, wie z.B.:

  • Gesundheitsorientierte Trendsportangebote für Kinder und Jugendliche
  • Generationsübergreifende Bewegungsangebote
  • Wohnortnahe Aktivitäten für ältere Menschen
  • Vielfaltssensible Sportangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe

Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung“ mit max. 1.000,-€  (gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie).

Antragsberechtigt: Vereine, Sportbünde und Landesfachverbände

Zielsetzung: Erhöhung der Diversität im Sport hinsichtlich der Angebote, der Strukturen und der im Sport aktiven und engagierten Menschen

Fokus: bisher im organisierten Sport nicht erreichte Zielgruppen gewinnen, Öffnung der Strukturen und Angebote

Es soll eine neue Sparte eröffnen oder ein Sportangebot erweitert werden? Wir fördern die Einführung regelmäßiger, bedarfsorientierter Sportangebote zu Förderung von Teilhabe, Bewegung und Vielfalt.

Praxisbeispiele:

  • Genderinklusive Sportstunde im geschützen Raum
  • Frauen*sportgruppen mit Kinderbetreuung 
  • Sportangebote zum Einstieg, speziell für Frauen* oder ältere Menschen
  • Interkulturelle Fußball- oder Tanzgruppe
  • Aufbau von Frauen*gruppen in einer männerdominierten Sportart

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Verein startet ein wöchentliches Bewegungsangebot, das sich ausdrücklich an Frauen* sowie Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationsgeschichte richtet. Die Übungsleitung wird geschult, Inhalte werden angepasst – das Angebot wächst schnell und wird fester Bestandteil des Vereinslebens.
Ergebnis: Ein fest etabliertes Angebot, das Teilhabe ermöglicht und neue Zielgruppen dauerhaft anspricht.


Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

    Inklusion                         Integration                         Geschlechtergleichstellung                             Armut                         
 Anke Günster                  Jennifer Hinzer                                 Anna Bartel                                  Sonny Weishaupt
& Luisa Haller              & Sonny Weishaupt

Zielsetzung: Selbstbestimmte Teilhabe und Partizipation aller Menschen an Sportangeboten und in Sportstrukturen

Fokus: Barrieren abbauen, Zugang ermöglichen, Assistenzbedarfe/Unterstützung

Führt das Sportangebot dazu, dass Barrieren abgebaut werden, damit Menschen am Vereinsleben teilnehmen können? Schafft das Sportangebot konkrete Unterstützungsstrukturen damit Menschen selbstbestimmt mitmachen können?

Hier ein paar Beispiele:

  • Inklusive oder interkulturelle Sportangebote
  • Schnupperangebote mit individueller Begleitung (z. B. Pat*innen-System)
  • Anpassung von Trainingsmaterial (z. B. akustische Signale, taktile Markierungen)

Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

    Inklusion                         Integration                         Geschlechtergleichstellung                             Armut                         
 Anke Günster                  Jennifer Hinzer                                 Anna Bartel                                  Sonny Weishaupt
& Luisa Haller              & Sonny Weishaupt

Zielsetzung: Ausweitung von gesundheitsorientierten Angeboten

Fokus: Bewegungs- und Gesundheitsförderung, aktives Sporttreiben

Stehen das aktive gemeinsame Sporttreiben und die Bewegungsförderung im Mittelpunkt? Werden neue gesundheitsorientierte Sport- oder Bewegungsangebote initiiert?

Hier ein paar Beispiele:


Ansprechpersonen Team Sportentwicklung:
Larissa Mende
Tel. 0511 1268-257

Luise Winkler
Tel. 0511 1268-212

Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge können über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/

Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.

Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Welche Informationen werden benötigt?

  • gültiger Freistellungsbescheid (ist im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Bankverbindung des Vereins (ist im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Kontaktdaten der antragstellenden Person (sind im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Optional: zusätzliche Ansprechperson für die Maßnahme (Name, Telefonnummer, Mailadresse)

Folgende Fragen müssen für die Beantwortung von Fördermitteln beantwortet werden:

  • Auswahl der Zielsetzung
  • Titel der Maßnahme
  • Maßnahmezeitraum (Maßnahmebeginn und Maßnahmeende)
    • Das Maßnahmeende ist der letzte Tag an dem das Sportangebot durchgeführt wird.
  • Ziele der Maßnahme 
  • Inhalt/Ablauf der Maßnahme (Beschreibung der Maßnahme, konkreten Aktivitäten zur Zielerreichung, Beschreibung Ablauf - der Bedarf für die Maßnahme soll dargestellt werden.)
  • Fördersumme
  • Anderweitige Maßnahmeförderung

Wie läuft die Förderung ab?

Mit einer Idee für ein Sportangebot kann ein Förderantrag gestellt werden. Im Folgenden sind die Schritte der Beantragung bis Abrechnung kurz dargestellt:

  1. Antragstellung über das LSB-Portal im Förderportal über das Förderprogramm "Einzelaktionen der Sport- und Vereinsentwicklung"
  2. Förderentscheidung abwarten
    • Unmittelbar nach Antragstellung kann die antragstellende Organisation auf eigenes finanzielles Risiko förderunschädlich mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs beim LSB Niedersachsen maßgeblich.
  3. Vorbereitungen finalisieren
  4. Umsetzung der Einzelaktion
  5. Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung über das LSB-Portal spätestens acht Wochen nach Maßnahmeende über "Nachweise hochladen"
    • Sämtliche Belege im Zusammenhang mit der Maßnahme verbleiben bei der antragstellenden Organisation und müssen im Falle einer Prüfung vorgelegt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung sowie die Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen.

Die Nachweisführung erfolgt vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung nach Umsetzung der Einzelaktion, spätestens jedoch 8 Wochen nach Maßnahmeende. Dabei muss die antragstellende Organisation die Ausgaben im Zusammenhang mit der bewilligten Maßnahme bestätigen. 

Die zugehörigen Rechnungsbelege müssen für Prüfzwecke im Original für 10 Jahre aufbewahrt werden.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Die geltenden Publizitätsgrundsätze sind bei allen geförderten Maßnahmen einzuhalten.

Bei Maßnahmen, die aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, muss generell in Handzetteln, Plakaten, Broschüren, Zeitschriften und Internetveröffentlichungen auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden mit der Wort-Bild-Marke: „gefördert durch + Landeswappen/Landeslogo“

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