Mit der Förderung „Sportangebote“ werden Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände bei der Einführung neuer regelmäßig stattfindender Sportangebote unterstützt. Eine anschließende Verstetigung ist anzustreben.
Gefördert wird die Entwicklung und Einführung neuer Sportangebote, die sowohl Vereinsmitglieder als auch sport- und vereinsferne Personen ansprechen - darunter ältere Menschen, Kinder und Jugendliche mit wenig Bewegungserfahrung, Familien sowie benachteiligte oder unterrepräsentierte Gruppen.
Insbesondere gefördert werden Sportangebote, die sich an den lokalen Bedürfnissen orientieren, wie z.B.:
Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung“ mit max. 1.000,-€ (gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie).
Antragsberechtigt: Vereine, Sportbünde und Landesfachverbände
Fokus: bisher im organisierten Sport nicht erreichte Zielgruppen gewinnen, Öffnung der Strukturen und Angebote
Es soll eine neue Sparte eröffnen oder ein Sportangebot erweitert werden? Wir fördern die Einführung regelmäßiger, bedarfsorientierter Sportangebote zu Förderung von Teilhabe, Bewegung und Vielfalt.
Praxisbeispiele:
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Verein startet ein wöchentliches Bewegungsangebot, das sich ausdrücklich an Frauen* sowie Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationsgeschichte richtet. Die Übungsleitung wird geschult, Inhalte werden angepasst – das Angebot wächst schnell und wird fester Bestandteil des Vereinslebens.
Ergebnis: Ein fest etabliertes Angebot, das Teilhabe ermöglicht und neue Zielgruppen dauerhaft anspricht.
Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:
Inklusion Integration Geschlechtergleichstellung Armut
Anke Günster Jennifer Hinzer Anna Bartel Sonny Weishaupt
& Luisa Haller & Sonny Weishaupt
Fokus: Barrieren abbauen, Zugang ermöglichen, Assistenzbedarfe/Unterstützung
Führt das Sportangebot dazu, dass Barrieren abgebaut werden, damit Menschen am Vereinsleben teilnehmen können? Schafft das Sportangebot konkrete Unterstützungsstrukturen damit Menschen selbstbestimmt mitmachen können?
Hier ein paar Beispiele:
Für die verschiedene Themenbereiche
stehen Ihnen aus unserem Team Teilhabe und Vielfalt feste Ansprechpersonen zur Verfügung:
Inklusion Integration Geschlechtergleichstellung Armut
Anke Günster Jennifer Hinzer Anna Bartel Sonny Weishaupt
& Luisa Haller & Sonny Weishaupt
Fokus: Bewegungs- und Gesundheitsförderung, aktives Sporttreiben
Stehen das aktive gemeinsame Sporttreiben und die Bewegungsförderung im Mittelpunkt? Werden neue gesundheitsorientierte Sport- oder Bewegungsangebote initiiert?
Hier ein paar Beispiele:
Ansprechpersonen Team Sportentwicklung:
Larissa Mende
Tel. 0511 1268-257
Luise Winkler
Tel. 0511 1268-212
Förderanträge können über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/
Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.
Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.
Folgende Fragen müssen für die Beantwortung von Fördermitteln beantwortet werden:
Mit einer Idee für ein Sportangebot kann ein Förderantrag gestellt werden. Im Folgenden sind die Schritte der Beantragung bis Abrechnung kurz dargestellt:
Grundsätzlich gelten die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung sowie die Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen.
Die Nachweisführung erfolgt vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung nach Umsetzung der Einzelaktion, spätestens jedoch 8 Wochen nach Maßnahmeende. Dabei muss die antragstellende Organisation die Ausgaben im Zusammenhang mit der bewilligten Maßnahme bestätigen.
Die zugehörigen Rechnungsbelege müssen für Prüfzwecke im Original für 10 Jahre aufbewahrt werden.
Die geltenden Publizitätsgrundsätze sind bei allen geförderten Maßnahmen einzuhalten.
Bei Maßnahmen, die aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, muss generell in Handzetteln, Plakaten, Broschüren, Zeitschriften und Internetveröffentlichungen auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden mit der Wort-Bild-Marke: „gefördert durch + Landeswappen/Landeslogo“