Beim Begriff „Solaranlage“ kommt es häufig zu Verwechslungen, da damit drei unterschiedliche Technologien gemeint sein können. Alle drei nutzen die Energie der Sonne, erzeugen jedoch ein anderes Endprodukt.
In diesem Beitrag geht es um Photovoltaikanlagen, die umweltfreundlichen Strom erzeugen. Sie bestehen im Wesentlichen aus folgenden Bauteilen:
Grundsätzlich eignen sich alle Gebäude, die über ein nicht verschattetes Dach mit ausreichend Platz verfügen. „Ausreichend Platz“ bedeutet dabei nicht, dass es zwingend eine große Sporthalle sein muss – auch zum Beispiel Vereinsheime können sehr gut genutzt werden.
Insbesondere bei älteren Dächern (über 30 Jahre), bei Flachdächern oder bei größeren Gebäuden wie einer Tennishalle mit großen Spannweiten empfiehlt sich eine statische Prüfung. Sie stellt sicher, dass das Dach die zusätzliche Last einer PV-Anlage sicher tragen kann.
PV-Module können sowohl auf Flach- als auch auf Schrägdächern installiert werden. Ideal ist eine Ausrichtung nach Süden, da hier der höchste Ertrag erzielt wird. Auch Ost- oder Westausrichtungen können jedoch sinnvoll sein: Zwar ist der Ertrag etwas geringer, dafür steht der Solarstrom über eine längere Zeitspanne – von morgens bis abends – zur Verfügung, was für Sportvereine oft ein Vorteil ist.
Auch in Deutschland mit seinen vergleichsweise mäßigen Sonnenstunden kann eine PV-Anlage in den Sommermonaten einen großen Teil des Strombedarfs eines Sportvereins decken. Selbst im Winterhalbjahr tragen PV-Anlagen in der Regel spürbar zur Stromversorgung bei.
Der Grund: Die Anlagen nutzen nicht nur das direkte Sonnenlicht, das nur bei klarem Himmel auftritt, sondern auch die sogenannte diffuse Strahlung aus den Wolken. Und die gibt es auch an trüben Tagen. Im Schnitt erzielen Solaranlagen tatsächlich gut ein Drittel ihrer Jahresleistung im Winterhalbjahr. Auch Kälte beeinträchtigt die Leistung von PV-Anlagen nicht. Im Gegenteil: Zu hohe Temperaturen können sogar den Wirkungsgrad verringern.
Seit dem 01.01.2023 gilt für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Das bedeutet: Es fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Auf der Rechnung steht nur noch der Nettopreis, nicht mehr der Bruttopreis.
Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Damit profitieren also auch Sportvereine, die ihre Dächer mit PV-Anlagen ausstatten.
Oft wird in diesem Zusammenhang behauptet, dass nur PV-Anlagen bis 30 kWp begünstigt sind. Das stimmt so nicht. Grundsätzlich sind PV-Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, stets begünstigt, unabhängig von ihrer Größe. Die Grenze von 30 kWp ist lediglich dahingehend relevant, dass der leistende Unternehmer bis zu dieser Größe nicht mehr nach der Nutzungsart des Gebäudes fragen muss.
Die Regelung gilt nicht nur für die Lieferung und Montage der PV-Module selbst, sondern auch für alle wesentlichen Komponenten wie Wechselrichter oder Batteriespeicher. Ebenso umfasst sind notwendige Arbeiten wie die Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks sowie die Lieferung und der Einbau eines Energiemanagementsystems. Auch beim Austausch und bei der Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlagen greift der Nullsteuersatz, solange nicht nur eine reine Reparatur ohne gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen erfolgt.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt hierzu ein umfassendes FAQ zur Verfügung (Aufruf: 16.12.2025).
Ziel ist es, möglichst viel des erzeugten Solarstroms selbst zu verbrauchen und möglichst wenig in das öffentliche Netz einzuspeisen. Dadurch sinkt der Bedarf an „eingekauften“ Netzstrom und das macht die Anlage rentabel. Sprich: Es soll eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote erreicht werden.
Bei Sportvereinen entsteht der Strombedarf oft morgens und vor allem abends – zum Beispiel während Trainings oder Veranstaltungen. Das passt nicht immer zum Stromertrag der PV-Anlage, der hauptsächlich tagsüber erzeugt wird.
Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher ist deshalb für viele Vereine sinnvoll. Er speichert den tagsüber erzeugten Solarstrom und stellt ihn am Abend zur Verfügung. Zwar kann ein Speicher nur eine begrenzte Menge Strom aufnehmen, aber er erhöht die Eigenverbrauchsquote deutlich. Überschüssiger Strom, der nicht gespeichert werden kann, wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Powert-to-Heat
Eine weitere Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu erhöhen, ist die Nutzung überschüssigen Stroms zur Wärmeerzeugung, das sogenannte Power-to-Heat. Wenn im Vereinsgebäude eine Wärmepumpe vorhanden ist, kann diese mit Solarstrom betrieben werden. Viele Sportvereine nutzen überschüssigen Strom auch, um mit Heizstäben Warmwasser zu erzeugen – beispielsweise für die Duschen nach dem Training. Ein Heizstab ist ein elektrisch betriebenes Heizelement, das in einem Warmwasser- oder Pufferspeicher eingebaut ist und dort das Wasser elektrisch aufheizt. Es gibt Steuerungselemente, die den erzeugten Strom einer PV-Anlage intelligent steuern, indem sie die Wärmeabgabe der Heizstäbe ganz präzise dosieren, wenn überschüssige PV-Strom verfügbar ist. So wird überschüssiger Strom nicht nur im Batteriespeicher, sondern auch als Wärme genutzt und somit bestmöglich verwertet
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht) für Neubauten sowie bei bestimmten baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden. Rechtsgrundlage ist § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Hierzu haben wir bereits einen gesonderten Artikel geschrieben, den Sie unter folgenden Link aufrufen können https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sport-und-vereinsentwicklung/sportstaettenbau/fachinformationen/pv-pflicht-in-niedersachsen-ab-2025.
Steckersolargeräte (oft auch „Balkonkraftwerke“ genannt) können eine sinnvolle Option sein, wenn sich eine große Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht lohnt – zum Beispiel in Vereinsheimen mit geringem Stromverbrauch. In solchen Fällen kann ein Steckersolargerät dennoch einen Beitrag leisten, um die laufenden Stromkosten zu senken.
Ein Steckersolargerät besteht in der Regel aus ein bis vier Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Anschlusskabel, mit dem die Anlage direkt an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen wird. Meist werden die Geräte als Komplettset angeboten und lassen sich relativ unkompliziert installieren. Die Solarmodule können flexibel dort montiert werden, wo ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden ist – etwa an der Fassade, auf der Terrasse, auf dem Dach oder sogar frei im Garten.
Im Vergleich zu großen PV-Anlagen sind Steckersolargeräte deutlich günstiger: Bereits ab etwa 500 bis 700 Euro sind Komplettsets erhältlich. Damit bieten sie gerade für kleine Vereine mit überschaubarem Strombedarf eine kostengünstige Möglichkeit, selbst erneuerbaren Strom zu erzeugen.
Photovoltaikanlagen können für Sportvereine eine Möglichkeit sein, vorhandene Dachflächen sinnvoll zu nutzen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ob und in welchem Umfang sich eine Anlage lohnt, hängt von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab – wie Dachausrichtung, Strombedarf und technischer Ausstattung.
Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundig und unabhängig beraten lassen. Denn: Eine PV-Anlage lohnt sich nur dann, wenn sie gut geplant ist, die richtige Größe hat und korrekt installiert wird. Schlecht geplante Anlagen amortisieren sich nicht nur langsamer, sondern sparen im schlimmsten Fall gar kein Geld ein.