Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung

Mit dieser Richtlinie verfolgt der LSB Niedersachsen e.v. die Zielsetzung, neue und gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für spezielle Zielgruppen in die Strukturen des organisierten Sports einzubinden.

Fördermöglichkeiten

Bewegungsmangel ist in den Industrienationen zu einem wesentlichen Risikofaktor für die Entstehung und Ausbreitung sogenannter Zivilisationskrankheiten geworden. Diese Problematik beginnt bereits im Kindesalter, setzt sich im Leben der berufstätigen Erwachsenen fort und wirkt sich schließlich auch auf ein mehr oder weniger gesundes Älterwerden aus.

Mit dem o.g. Förderprogramm möchte der LSB Niedersachsen Anreize schaffen und Impulse setzen, um dem Abwärtstrend bei der körperlichen Fitness und Gesundheit großer Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken.

Der  LSB  unterstützt  Sportbünde und Landesfachverbände mit ihren Sportjugenden sowie die Mitgliedsvereine im LSB:

- bei der Entwicklung neuer, gesundheitsorientierter Inhalte und Angebote für ihre Mitglieder und  zur Gewinnung sport- bzw. vereinsferner Zielgruppen insbesondere

  • Menschen in der zweiten Lebenshälfte
  • Kinder und Jugendliche mit mangelnden Bewegungserfahrungen und -Gelegenheiten
  • Familien und familiäre Lebensgemeinschaften

- bei der Initiierung und Etablierung von kommunalen Netzwerken der Bewegungs- und Gesundheitsförderung

 

Gefördert werden:

Zielgruppenspezifische Angebote

Förderungsfähig sind Sportangebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden und sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe vor Ort richten. Zum Beispiel:

  • Motivierende Programme für Kinder und Jugendliche wie z. B. Trendsportangebote mit gesundheitsfördernder Ausrichtung,
  • Generationsübergreifende Bewegungsangebote bzw. Angebote für Familien,
  • Wohnortnahe Bewegungsangebote für Ältere,
  • Kooperationsprogramme mit Partnern wie Schulen, Kitas, kommunale Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, Betrieben, medizinisches Fachpersonal u. a.)

Die Fördersumme beträgt für ein halbjähriges Angebot max. 600,- €, für ein ganzjähriges Angebot können bis zu 1000,- € beantragt werden.

Besondere Veranstaltungen

Veranstaltungen wie ein AGIL-Sporttag, Sportabzeichentag, "Go Sports Day" oder Gesundheitssporttag, in deren Mittelpunkt das Themenfeld Gewinnung neuer Zielgruppen und Vorstellung neuer Angebotsformen steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.

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Projekte & Prozesse

Finanziell gefördert werden komplexe und umfangreiche Vorhaben mit dem Ziel der nachhaltigen Vernetzung und Kooperation von Partnern. Bei einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren können bis zu 80% der förderungsfähigen Kosten, max. 8000,- €, beantragt werden, z. B. Bewegungsnetzwerk 50 plus, KIDS

Bitte reichen Sie die Antragsformulare mindestens 4 Wochen vor Beginn ein!

Die unterschriebenen Antragsformulare können Sie per Post oder gerne per Mail an iza(at)lsb-niedersachsen.de einreichen.

Publizitätsgrundsätze

Die Publizitätsgrundsätze des LSB sind bei der Verwendung der Mittel einzuhalten. Generell muss in den Veröffentlichungen aller Medienarten auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden. Hinweise und Vorgaben zur Formulierung unter:

www.lsb-niedersachsen.de - Mitglieder - Publizitätsgrundsätze

Kontakt

Grimm, Uta
Teamleiterin
Telefon: 0511 1268-141

Panitz, Nina
Referentin
Telefon: 0511 1268-217

Zich, Karen
Sportabzeichen
Telefon: 0511 1268-272

Streu, Sebastian
Sachbearbeiter
Telefon: 0511 1268-245

Luise Winkler

Referentin Sportentwicklung