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des LandesSportBundes Niedersachsen

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- Reisekostenrechtliche Wegstreckenentschädigung

Verlängerung der Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung

Die temporäre Erhöhung der Wegstreckenentschädigung aufgrund gestiegener Energiekosten wurde im Niedersächsischen Reisekostengesetz bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Änderung erfolgt mit Wirkung vom 01.07.2023. 

Somit gelten bis zum 31.12.2024 weiterhin die folgenden abrechnungsfähigen Höchstsätze bei den Fahrtkosten:

  • bis zu 0,38 € je Kilometer für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • bis zu 0,25 € je Kilometer, höchstens jedoch 125,00 € je Dienstreise für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • bis zu 0,38 € je Kilometer für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten PKW festgestellt wurde. Die Höchstgrenze von 125,00 € je Dienstreise gilt in diesen Fällen nicht.

Fahrtkosten für verbandseigene Fahrzeuge bei Dienstreisen können in diesem Zeitraum mit bis zu 0,38 €/km abgerechnet werden.